RS OGH 1957/3/27 7Ob138/57

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Veröffentlicht am 27.03.1957
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Rechtssatz

Die Frage, ob die vertragsmäßige Regelung der gesetzlichen Verpflichtung zur Leistung des Unterhaltes, soweit dieser das im § 166 ABGB vorgesehene Ausmaß übersteigt, als Schenkung zu beurteilen ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich gelöst und läßt sich verschieden beantworten; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit.Die Frage, ob die vertragsmäßige Regelung der gesetzlichen Verpflichtung zur Leistung des Unterhaltes, soweit dieser das im Paragraph 166, ABGB vorgesehene Ausmaß übersteigt, als Schenkung zu beurteilen ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich gelöst und läßt sich verschieden beantworten; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 138/57
    Entscheidungstext OGH 27.03.1957 7 Ob 138/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0086798

Dokumentnummer

JJR_19570327_OGH0002_0070OB00138_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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