RS OGH 1957/3/27 2Ob98/57 (2Ob99/57)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1957
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Norm

ABGB §784
ABGB §804

Rechtssatz

Wenn ein Beschluß, mit dem die unbedingte Erbserklärung zu Gericht angenommen wurde und dem Erbenmachthaber eine Frist zur Vorlage der Abhandlung erteilt wurde, der Noterbin zugestellt wurde kommt eine Nichtigerklärung des Verlassenschaftsverfahrens nicht in Frage. Die Noterbin hätte den erwähnten Beschluß bekämpfen und rechtzeitig den Antrag auf Vornahme der Inventur und Schätzung stellen müssen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 98/57
    Entscheidungstext OGH 27.03.1957 2 Ob 98/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015401

Dokumentnummer

JJR_19570327_OGH0002_0020OB00098_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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