Norm
ABGB §784Rechtssatz
Wenn ein Beschluß, mit dem die unbedingte Erbserklärung zu Gericht angenommen wurde und dem Erbenmachthaber eine Frist zur Vorlage der Abhandlung erteilt wurde, der Noterbin zugestellt wurde kommt eine Nichtigerklärung des Verlassenschaftsverfahrens nicht in Frage. Die Noterbin hätte den erwähnten Beschluß bekämpfen und rechtzeitig den Antrag auf Vornahme der Inventur und Schätzung stellen müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015401Dokumentnummer
JJR_19570327_OGH0002_0020OB00098_5700000_001