Rechtssatz
Die Ersitzung einer Dienstbarkeit zugunsten einer Gemeinde ist von erschwerten Voraussetzungen, nämlich vom Erfordernis der Notwendigkeit abhängig. Ein Weg ist notwendig, wenn er eine Verbindung herstellt, für welche die Gemeinde hätte sorgen müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0011538Im RIS seit
30.04.1957Zuletzt aktualisiert am
17.07.2024