RS OGH 1981/11/16 Bkv3/57, Bkd16/80, Bkv3/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.1957
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Norm

RAO §30 Abs3
  1. RAO § 30 heute
  2. RAO § 30 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2022
  3. RAO § 30 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013
  4. RAO § 30 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007
  5. RAO § 30 gültig von 01.06.2002 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001
  6. RAO § 30 gültig von 01.06.1999 bis 31.05.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/1999

Rechtssatz

Eine neuerliche Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit eines Rechtsanwaltsanwärters bei dessen bloßem "Übertritt" in eine andere Kanzlei. Im Sinne des § 30 RAO kann die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter verweigert werden, wenn der Rechtsanwalt, bei dem die Eintragung begehrt wird, wegen wiederholter disziplinärer Verurteilung die Gewähr für die standesethische Ausbildung nicht bietet. Bloßer Verdacht eines standeswidrigen Verhaltens des Anwaltes hindert die Eintragung des Anwärters aber ebensowenig wie ein eingeleitetes Disziplinarverfahren, weil den Entscheidungen des Disziplinarrates nicht vorgegriffen werden kann.Eine neuerliche Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit eines Rechtsanwaltsanwärters bei dessen bloßem "Übertritt" in eine andere Kanzlei. Im Sinne des Paragraph 30, RAO kann die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter verweigert werden, wenn der Rechtsanwalt, bei dem die Eintragung begehrt wird, wegen wiederholter disziplinärer Verurteilung die Gewähr für die standesethische Ausbildung nicht bietet. Bloßer Verdacht eines standeswidrigen Verhaltens des Anwaltes hindert die Eintragung des Anwärters aber ebensowenig wie ein eingeleitetes Disziplinarverfahren, weil den Entscheidungen des Disziplinarrates nicht vorgegriffen werden kann.

Entscheidungstexte

  • Bkv 3/57
    Entscheidungstext OGH 02.05.1957 Bkv 3/57
    Veröff: AnwBl 1958,131
  • Bkd 16/80
    Entscheidungstext OGH 14.07.1980 Bkd 16/80
    Vgl auch; nur: Im Sinne des § 30 RAO kann die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter verweigert werden, wenn der Rechtsanwalt, bei dem die Eintragung begehrt wird, wegen wiederholter disziplinärer Verurteilung die Gewähr für die standesethische Ausbildung nicht bietet. (T1)
  • Bkv 3/81
    Entscheidungstext OGH 16.11.1981 Bkv 3/81
    Ausdrücklich gegenteilig; nur T1; Veröff: AnwBl 1982,385

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0072232

Dokumentnummer

JJR_19570502_OGH0002_000BKV00003_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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