Rechtssatz
Eine Probezeit kann immer nur für den Beginn eines Dienstverhältnisses vereinbart werden und nicht erst während des schon bestehenden Dienstverhältnisses zu laufen beginnen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Fristenlauf, Angestellte, Probemonat, Probedienstverhältnis, Probearbeitsverhältnis, Dienstverhältnis auf Probe, Zeitablauf, Befristung, Zeitdauer, Dauer, ZeitraumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0028207Dokumentnummer
JJR_19570514_OGH0002_0040OB00039_5700000_002