RS OGH 2004/3/25 7Ob239/57, 1Ob203/74, 4Ob526/75, 1Ob782/82, 7Ob731/83, 3Ob556/86, 6Ob99/99y, 1Ob255

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1957
beobachten
merken

Rechtssatz

Wohl ist die Mitwirkung der Erben bei Ausstellung einer Amtsbestätigung im § 178 AußStrG nicht vorgesehen, jedenfalls sind aber die Erben vor Erteilung der Amtsbestätigung zu hören.Wohl ist die Mitwirkung der Erben bei Ausstellung einer Amtsbestätigung im Paragraph 178, AußStrG nicht vorgesehen, jedenfalls sind aber die Erben vor Erteilung der Amtsbestätigung zu hören.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0005957

Dokumentnummer

JJR_19570522_OGH0002_0070OB00239_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten