Norm
AußStrG §2 Abs2 Z5 F1Rechtssatz
Wohl ist die Mitwirkung der Erben bei Ausstellung einer Amtsbestätigung im § 178 AußStrG nicht vorgesehen, jedenfalls sind aber die Erben vor Erteilung der Amtsbestätigung zu hören.Wohl ist die Mitwirkung der Erben bei Ausstellung einer Amtsbestätigung im Paragraph 178, AußStrG nicht vorgesehen, jedenfalls sind aber die Erben vor Erteilung der Amtsbestätigung zu hören.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0005957Dokumentnummer
JJR_19570522_OGH0002_0070OB00239_5700000_001