RS OGH 1957/5/22 1Ob266/57

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Veröffentlicht am 22.05.1957
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Rechtssatz

Das Klagebegehren auf Räumung eines Hofes von einem dort eigenmächtig abgestellten Motorrad ist auch dann abzuweisen, wenn das Motorrad zwar nach Klagseinbringung, aber vor Schluß der mündlichen Streitverhandlung weggeräumt wurde, ohne daß der Beklagte aber dadurch seine Räumungspflicht anerkennen wollte.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 266/57
    Entscheidungstext OGH 22.05.1957 1 Ob 266/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0025256

Dokumentnummer

JJR_19570522_OGH0002_0010OB00266_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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