Norm
ZPO §411 CcRechtssatz
Wurde ein Herausgabeanspruch wegen Unüberprüfbarkeit eines russischen Schenkungsaktes rechtskräftig abgewiesen, so steht dieser Umstand einer neuerlichen Geltendmachung nach Abschluß des Staatsvertrages nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0041275Dokumentnummer
JJR_19570605_OGH0002_0030OB00301_5700000_001