Norm
ABGB §1336 BRechtssatz
Die Zusage einer Provision für den Fall des Widerrufes des Kaufauftrages ist als eine Art der Konventionalstrafe aufzufassen. Sie unterliegt der richterlichen Mäßigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0032222Dokumentnummer
JJR_19570605_OGH0002_0030OB00294_5700000_001