Norm
ABGB §169 aRechtssatz
Der Umstand, daß das leibliche Wohl des Kindes auf einem bestimmten Platz hinlänglich sichergestellt ist, reicht nicht aus, um eine sichere Gewähr für eine einwandfreie Erziehung zu bieten; zu ihr gehört auch die sittliche und geistige Ausbildung des Kindes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0048455Dokumentnummer
JJR_19570612_OGH0002_0070OB00277_5700000_001