RS OGH 1957/6/12 7Ob277/57

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Veröffentlicht am 12.06.1957
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Norm

ABGB §169 a

Rechtssatz

Der Umstand, daß das leibliche Wohl des Kindes auf einem bestimmten Platz hinlänglich sichergestellt ist, reicht nicht aus, um eine sichere Gewähr für eine einwandfreie Erziehung zu bieten; zu ihr gehört auch die sittliche und geistige Ausbildung des Kindes.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 277/57
    Entscheidungstext OGH 12.06.1957 7 Ob 277/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0048455

Dokumentnummer

JJR_19570612_OGH0002_0070OB00277_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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