Norm
ABGB §43 ARechtssatz
Unbefugter Gebrauch des Namens zweier Künstler auf Plakaten und Flugblättern, die eine Veranstaltung ankündigen; eine Beeinträchtigung ideeller Interessen genügt. Es ist nicht Sache des Klägers, nachzuweisen, daß die Wiederholungsgefahr gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0009320Dokumentnummer
JJR_19570612_OGH0002_0070OB00265_5700000_001