RS OGH 1957/6/12 7Ob265/57

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Veröffentlicht am 12.06.1957
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Norm

ABGB §43 A

Rechtssatz

Unbefugter Gebrauch des Namens zweier Künstler auf Plakaten und Flugblättern, die eine Veranstaltung ankündigen; eine Beeinträchtigung ideeller Interessen genügt. Es ist nicht Sache des Klägers, nachzuweisen, daß die Wiederholungsgefahr gegeben ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 265/57
    Entscheidungstext OGH 12.06.1957 7 Ob 265/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0009320

Dokumentnummer

JJR_19570612_OGH0002_0070OB00265_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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