Norm
DSt 1872 §17 Abs1Rechtssatz
Wird gegen einen Anwärter rechtskräftige Anklage wegen des Verbrechens nach § 146 StG erhoben, ist eine Entziehung des Substitutionsrechtes gemäß § 17 Abs 1 DSt gerechtfertigt; ein Zusammenhang der strafbaren Handlung mit der beruflichen Tätigkeit braucht nicht zu bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0055394Dokumentnummer
JJR_19570614_OGH0002_000BKD00052_5700000_001