Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
Grundsätzlich endet ein Dienstverhältnis mit dem Wechsel des Unternehmensinhabers, es sei denn das Dienstverhältnis wird durch den Übernehmer ausdrücklich oder stillschweigend fortgesetzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, Übernahme, Unternehmensübertragung, Betriebsnachfolger, Wechsel, Dienstgeberwechsel, Weiterbestehen, Fortbestehen, Berechnung, Bemessung, Anrechnung, Fälligkeit, Höhe, Ausmaß, Umfang, Angestellte, konkludent, Beendigung, Auflösung, Vordienstzeiten, ArbeitgeberwechselEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0028567Im RIS seit
02.07.1957Zuletzt aktualisiert am
24.03.2026