RS OGH 2017/3/28 3Ob333/57, 6Ob150/64, 4Ob37/17w

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Veröffentlicht am 10.07.1957
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Rechtssatz

Der Geschäftsherr, dessen Prokurist ein nichtiges Darlehensgeschäft abgeschlossen hat, ist dadurch bereichert, dass er die unbeschränkte Verwendungsmöglichkeit über den Geldbetrag hatte (vgl SZ 23/159).Der Geschäftsherr, dessen Prokurist ein nichtiges Darlehensgeschäft abgeschlossen hat, ist dadurch bereichert, dass er die unbeschränkte Verwendungsmöglichkeit über den Geldbetrag hatte vergleiche SZ 23/159).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0025227

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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