Norm
ABGB §871 GRechtssatz
Ein Leistungsurteil (hier auf Übergabe einer eintragungsfähigen Urkunde) kann nicht nachträglich dadurch undurchsetzbar gemacht werden, daß auf Nichtigkeit des Vertrages, der die Grundlage der Verurteilung bildet, wegen angeblicher Irreführung geklagt wird, obwohl die Irrtumseinwendung im Vorprozeß in der ersten Instanz nicht erhoben worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0025361Dokumentnummer
JJR_19570821_OGH0002_0010OB00227_5700000_001