RS OGH 1957/8/28 1Ob358/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.1957
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Norm

KO §110
KO §113
ZPO §240 Abs3 CIIe

Rechtssatz

Wird ein Prozeß im Revisionsstadium durch Konkurseröffnung über das Vermögen des Beklagten unterbrochen, die Forderung des Klägers bei der Prüfungstagsatzung aber nur von einem Konkursgläubiger bestritten (nicht vom Masseverwalter!), dann tritt auch noch in diesem Verfahrensabschnitt Personenwechsel ein; das Verfahren kann nur gegen den betreibenden Gläubiger aufgenommen und fortgesetzt werden. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze bewirkt eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachtende Nichtigkeit. (SZ 24/90)

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 358/57
    Entscheidungstext OGH 28.08.1957 1 Ob 358/57
    Veröff: EvBl 1957/368 S 579 = JBl 1958 H7,183 = ÖBA 1959,154

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0040017

Dokumentnummer

JJR_19570828_OGH0002_0010OB00358_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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