Norm
KFG 1955 §83Rechtssatz
Das Abstellen eines unbeleuchteten Kraftfahrzeuges bei Dunkelheit auf dem Fahrzeugverkehr dienenden Flächen an nicht hell beleuchteten Stellen begründet Fahrlässigkeit im Sinne des § 335 StG; der Kausalzusammenhang wird durch verschuldetes Anfahren an dieses Kraftfahrzeug nicht unterbrochen.Das Abstellen eines unbeleuchteten Kraftfahrzeuges bei Dunkelheit auf dem Fahrzeugverkehr dienenden Flächen an nicht hell beleuchteten Stellen begründet Fahrlässigkeit im Sinne des Paragraph 335, StG; der Kausalzusammenhang wird durch verschuldetes Anfahren an dieses Kraftfahrzeug nicht unterbrochen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0065700Dokumentnummer
JJR_19570924_OGH0002_0050OS00420_5700000_001