RS OGH 1957/9/25 1Ob338/57

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Veröffentlicht am 25.09.1957
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Norm

EheG §50
EheG §54

Rechtssatz

Eine Ehescheidung, durch die die labile Gemütsverfassung des an geistigen Störungen leidenden Ehegatten sehr verschlechtert werden würde, und die ihre Mitursache im ehebrecherischen Verhalten des Scheidungsklägers hat, ist nach § 54 EheG sittlich nicht gerechtfertigt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 338/57
    Entscheidungstext OGH 25.09.1957 1 Ob 338/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056789

Dokumentnummer

JJR_19570925_OGH0002_0010OB00338_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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