Norm
ABGB §1338 IIRechtssatz
Für die Klage eines Grundeigentümers auf Ersatz des Schadens, den ihm die beklagte Baufirma bei der Vornahme von Arbeiten zur Verlegung einer Landesstraße zugefügt hat (Ableitung von Wasser auf sein Grundstück), ist vor Erwirkung eines Bescheides der Bezirksverwaltungsbehörde nach § 31 Abs 1 des nö StRG der Rechtsweg unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0032230Dokumentnummer
JJR_19571009_OGH0002_0070OB00450_5700000_001