Norm
StVO §19 Abs1 BIaRechtssatz
Ein Verkehrsteilnehmer darf an Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen seine Aufmerksamkeit nicht ausschließlich nach rechts wenden; er darf auch den von links kommenden Verkehr nicht ganz aus dem Auge lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0074363Dokumentnummer
JJR_19571010_OGH0002_0050OS00371_5700000_001