Rechtssatz
Bei der Rechtfertigung des vorzeitigen Austrittes aus Gesundheitsgründen kommt es nicht auf eine zumutbare anderweitige, sondern auf die bisher ausgeübte Tätigkeit des Angestellten an.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Verweisung, Versetzung, Ersatzarbeitsplatz, Arbeitsplatzwechsel, Wechsel, Erkrankung, Krankheit, Angestellte, Ende, Beendigung, Auflösung, Bedrohung, Gefahr, Gefährdung, Beeinträchtigung, arbeitsvertragliche VerpflichtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0028782Dokumentnummer
JJR_19571015_OGH0002_0040OB00116_5700000_004