Norm
StGB §74 Z5Rechtssatz
Um als gefährliche Drohung qualifiziert werden zu können, muss die Drohung mit einer Verletzung am Körper die Absicht erkennen lassen, zumindest eine im § 411 StG (nunmehr § 83 StGB) bezeichnete Beschädigung zuzufügen.Um als gefährliche Drohung qualifiziert werden zu können, muss die Drohung mit einer Verletzung am Körper die Absicht erkennen lassen, zumindest eine im Paragraph 411, StG (nunmehr Paragraph 83, StGB) bezeichnete Beschädigung zuzufügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0092823Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.12.2023