RS OGH 1957/10/22 4Ob118/57

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Veröffentlicht am 22.10.1957
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Norm

ABGB §1162b

Rechtssatz

Die bei Gewährung einer außerordentlichen Zuwendung dem Dienstnehmer gestellte Bedingung, daß er zur Rückzahlung verpflichtet sei, wenn das Dienstverhältnis vor einem bestimmten Zeitpunkt aufgelöst werde, muß einschränkend in dem Sinn ausgelegt werden, daß eine vom Dienstgeber vor diesem Zeitpunkt grundlos vorgenommene Kündigung des Dienstverhältnisses die Rückzahlungspflicht nicht begründet.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 118/57
    Entscheidungstext OGH 22.10.1957 4 Ob 118/57
    Veröff: Arb 6740

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0026068

Dokumentnummer

JJR_19571022_OGH0002_0040OB00118_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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