Norm
ABGB §372 IId3Rechtssatz
Zweifel eines Organes oder eines befugten Vertreters der beklagten Partei darüber, ob durch die Benützung des Bestandobjektes in Rechte dritter Personen eingegriffen werden, schließen den guten Glauben aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0012719Dokumentnummer
JJR_19571023_OGH0002_0070OB00416_5700000_001