RS OGH 2015/12/15 3Ob503/57, 4Ob189/03b, 4Ob149/15p

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Veröffentlicht am 23.10.1957
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Rechtssatz

Das einzige subjektive Tatbestandsmerkmal des § 7 UWG liegt in der Aufstellung von Behauptungen zu Wettbewerbszwecken und es genügt, daß die behauptete Tatsache objektiv geeignet ist, das Unternehmen oder den Kredit des anderen zu schädigen.Das einzige subjektive Tatbestandsmerkmal des Paragraph 7, UWG liegt in der Aufstellung von Behauptungen zu Wettbewerbszwecken und es genügt, daß die behauptete Tatsache objektiv geeignet ist, das Unternehmen oder den Kredit des anderen zu schädigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0079623

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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