Norm
ABGB §271Rechtssatz
Der eheliche Vater kann als Pflichtteilsberechtigter weder selbst, noch durch einen von ihm bevollmächtigten Anwalt gleichzeitig seine Interessen und die Interessen seiner zur Alleinerbin eingesetzten Tochter vertreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0049072Dokumentnummer
JJR_19571030_OGH0002_0020OB00489_5700000_001