RS OGH 1957/11/20 2Ob266/57

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Veröffentlicht am 20.11.1957
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Norm

ABGB §889
4. EVHGB Art8 Nr1

Rechtssatz

Wenn das Geschäft auf Seiten des Erstbeklagten ein Handelsgeschäft ist, kann er sich nicht auf bloße Teilverpflichtung nach § 889 ABGB berufen, gleichviel, ob das Geschäft auch für den Zweitbeklagten ein Handelsgeschäft ist oder nicht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 266/57
    Entscheidungstext OGH 20.11.1957 2 Ob 266/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0023789

Dokumentnummer

JJR_19571120_OGH0002_0020OB00266_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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