Norm
EO §37 FRechtssatz
Ein vom Masseverwalter erhobener Anfechtungsanspruch fällt nicht unter § 37 EO, da der Zweck der Rechtseinrichtungen der Anfechtung einerseits und der Exszindierung andererseits ebenso wie die Natur der beiden Ansprüche verschieden ist.Ein vom Masseverwalter erhobener Anfechtungsanspruch fällt nicht unter Paragraph 37, EO, da der Zweck der Rechtseinrichtungen der Anfechtung einerseits und der Exszindierung andererseits ebenso wie die Natur der beiden Ansprüche verschieden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0001150Dokumentnummer
JJR_19571127_OGH0002_0070OB00417_5700000_001