Norm
ZPO §496 Abs1 Z2Rechtssatz
Wurde die in der Berufung erhobene Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt, so darf das Berufungsgericht nicht die Rechtsfrage erörtern, eine andere Rechtsansicht äußern und deshalb die Sache an das Erstgericht zurückverweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0042359Dokumentnummer
JJR_19571204_OGH0002_0020OB00580_5700000_002