RS OGH 1957/12/18 1Ob496/57, 1Ob285/61, 6Ob94/01v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1957
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Norm

ABGB §366 A
ABGB §961

Rechtssatz

Eigentumsklage des Ehemannes gegen den RA der Frau ( in ihrem Scheidungsprozeß ) auf Herausgabe eines dem Manne gehörigen Mikrophons, das er in der Ehewohnung angebracht hat und das von der Frau entdeckt und dem RA in Verwahrung übergeben wurde( Der Ehemann hat mit dem Mikrophon die Streitigkeiten mit der Frau festgehalten ).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 496/57
    Entscheidungstext OGH 18.12.1957 1 Ob 496/57
    JBl 1958,205 (mit Glosse von Gschnitzer)
  • 1 Ob 285/61
    Entscheidungstext OGH 20.09.1961 1 Ob 285/61
    Beisatz: Eigentumsklage gegen den Verwahrer eines Rubens-Bildes, das von einem Dritten hinterlegt wurde. (T1) = JBl 1962,147
  • 6 Ob 94/01v
    Entscheidungstext OGH 26.04.2001 6 Ob 94/01v
    Auch; Beisatz: Die Eigentumsklage gegen den Verwahrer ist auch dann zulässig, wenn die herauszugebende Sache bei ihm von einem Dritten hinterlegt wurde. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0012678

Dokumentnummer

JJR_19571218_OGH0002_0010OB00496_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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