RS OGH 2022/3/16 7Ob580/57, 1Ob464/58, 2Ob509/96, 6Ob89/03m, 1Ob253/11d, 1Ob121/17a, 1Ob203/21s, 2Ob

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Veröffentlicht am 18.12.1957
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Rechtssatz

Die nach Klagserhebung erfolgte Pfändung und Überweisung der eingeklagten Forderung ändert an der Klagslegitimation nichts und hat nur zur Folge, daß statt auf Zahlung an den Kläger auf gerichtlichen Erlag zu erkennen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0003959

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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