Norm
ABGB §391Rechtssatz
Demjenigen, der redlich einen ihm zugelaufenen Hund verwahrt und verpflegt, steht ein Anspruch auf Ersatz der Fütterungskosten ohne Rücksicht auf die etwaigen eigenen Kosten des Eigentümers gem § 1036 ABGB zu.Demjenigen, der redlich einen ihm zugelaufenen Hund verwahrt und verpflegt, steht ein Anspruch auf Ersatz der Fütterungskosten ohne Rücksicht auf die etwaigen eigenen Kosten des Eigentümers gem Paragraph 1036, ABGB zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0011029Dokumentnummer
JJR_19571218_OGH0002_0010OB00640_5700000_001