RS OGH 2023/4/19 2Ob658/57; 6Ob609/83; 1Ob658/84; 1Ob567/85; 1Ob619/86; 1Ob2390/96v; 1Ob59/97a; 5Ob1

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Veröffentlicht am 03.01.1958
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Rechtssatz

Das Verfahren hinsichtlich der Bewilligung einer Streitanmerkung ist ein Grundbuchsverfahren, auch wenn der Antrag auf Bewilligung dieser Anmerkung beim Prozessgerichte gestellt wird und in einem derartigen Verfahren Kostenersatz nicht vorgesehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0060701

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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