RS OGH 1958/1/8 7Ob581/57

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Veröffentlicht am 08.01.1958
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Norm

ABGB §471 5
HGB §369

Rechtssatz

Der Unternehmer, der einen Kraftwagen nach der Reparatur vor Bezahlung seines Werklohnes ausfolgt und unmittelbar darauf auftankt, verzichtet nicht nur auf die Geltendmachung des Retentionsrechtes zugunsten des Werklohnes, sondern auch zugunsten des Kaufpreises für den Kraftstoff.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0015235

Dokumentnummer

JJR_19580108_OGH0002_0070OB00581_5700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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