Norm
ABGB §471 5Rechtssatz
Der Unternehmer, der einen Kraftwagen nach der Reparatur vor Bezahlung seines Werklohnes ausfolgt und unmittelbar darauf auftankt, verzichtet nicht nur auf die Geltendmachung des Retentionsrechtes zugunsten des Werklohnes, sondern auch zugunsten des Kaufpreises für den Kraftstoff.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0015235Dokumentnummer
JJR_19580108_OGH0002_0070OB00581_5700000_002