Norm
ABGB §870 CIIIRechtssatz
Auf die Bemerkung in einem Zeitungsinserat, ein zum Verkauf angebotenes Motorrad befinde sich in einem "vorzüglichen" Zustand, kann ein Anspruch im Sinne der §§ 870 und 871 ABGB nicht gegründet werden, weil es sich hier um eine im geschäftlichen Verkehr übliche Anpreisung einer Ware handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0016044Dokumentnummer
JJR_19580122_OGH0002_0070OB00586_5700000_002