Norm
ABGB §871Rechtssatz
Der Beklagte, der Irreführung geltend machen will, muss der Klage die Einwendung entgegensetzen, dass er den Vertrag wegen Irrtums anfechte. Mangels einer solchen Erklärung seitens des Irregeführten kann die Nichtigkeit des Geschäftes nicht wahrgenommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0098986Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2026