RS OGH 1958/2/5 1Ob75/58

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Veröffentlicht am 05.02.1958
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Norm

ABGB §897

Rechtssatz

Ein Vertrag, dessen Gültigkeit von einer aufschiebenden Bedingung abhängig gemacht ist, ist gültig, wenn diese Bedingung im Zeitpunkt ihrer Setzung bereits eingetreten ist. Eine derartige Bedingung ist zwar überflüssig, kann aber der Gültigkeit des Vertrages nicht schaden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 75/58
    Entscheidungstext OGH 05.02.1958 1 Ob 75/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0024335

Dokumentnummer

JJR_19580205_OGH0002_0010OB00075_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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