Norm
ABGB §897Rechtssatz
Ein Vertrag, dessen Gültigkeit von einer aufschiebenden Bedingung abhängig gemacht ist, ist gültig, wenn diese Bedingung im Zeitpunkt ihrer Setzung bereits eingetreten ist. Eine derartige Bedingung ist zwar überflüssig, kann aber der Gültigkeit des Vertrages nicht schaden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0024335Dokumentnummer
JJR_19580205_OGH0002_0010OB00075_5800000_001