Norm
ABGB §870 CIIIRechtssatz
Wenn die Ehefrau anläßlich der Scheidung einen Vergleich über die Vermögensrechte dadurch erreicht, daß sie wahrheitswidrig versichert, sie habe zu einem bestimmten Mann keine intimen Beziehungen unterhalten, ist der Vergleich anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0014855Dokumentnummer
JJR_19580205_OGH0002_0020OB00561_5700000_001