Norm
AußStrG §73Rechtssatz
Die Tochter des Auszüglers, der dessen Nachlaß an Zahlungsstatt überlassen wurde, kann als Einzelrechtsnachfolgerin von dem Ausgedingsverpflichteten den Ersatz der von ihr an Stelle des die Erbringung verweigernden Ausgedingsverpflichteten erbrachten Ausgedingsleistungen (Arbeitsleistungen) in Geld begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0004825Dokumentnummer
JJR_19580219_OGH0002_0010OB00601_5700000_001