Norm
ABGB §905 IIBRechtssatz
Wenn der Vertreter der Gläubiger dem Schuldner den Auftrag erteilt, die monatlich zu zahlenden Schuldbeträge auf das Konto eines Dritten zu bezahlen und diese Zahlungen auch pünktlich erfolgt sind, kann er nicht rückwirkend diese Weisung widerrufen und die Zahlung von Beträgen, die vor dem Widerruf liegen, zu seinen Handen begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0024575Dokumentnummer
JJR_19580226_OGH0002_0010OB00094_5800000_001