Norm
ABGB §37 DRechtssatz
Zur Frage der Verjährung nach tschechoslowakischem Recht. Die Verjährung unterliegt im internationalen Privatrecht demselben Statut wie das Schuldverhältnis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0045380Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2015