Norm
ABGB §1327 eRechtssatz
Da in Ansehung der Erhöhung der Waisenrente nach dem KOVG durch Gewährung einer Doppelwaisenrente eine gesetzliche Bestimmung fehlt, nach der der Schadenersatzanspruch der Kinder auf das Landesinvalidenamt übergehen würde, vermindert sich der Schaden der Klägerinnen, ohne daß ein Regreßanspruch besteht. (Vater im Krieg gefallen, Mutter jetzt bei Verkehrsunfall getötet).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0031555Dokumentnummer
JJR_19580319_OGH0002_0020OB00611_5700000_001