Rechtssatz
Wird entgegen § 18 TEG das Edikt nicht in die amtliche Zeitung eingeschaltet, liegt keine Nichtigkeit, sondern nur ein Verfahrensmangel vor.Wird entgegen Paragraph 18, TEG das Edikt nicht in die amtliche Zeitung eingeschaltet, liegt keine Nichtigkeit, sondern nur ein Verfahrensmangel vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0007491Dokumentnummer
JJR_19580402_OGH0002_0050OB00097_5800000_001