RS OGH 1958/4/2 5Ob97/58

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Veröffentlicht am 02.04.1958
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Rechtssatz

Wird entgegen § 18 TEG das Edikt nicht in die amtliche Zeitung eingeschaltet, liegt keine Nichtigkeit, sondern nur ein Verfahrensmangel vor.Wird entgegen Paragraph 18, TEG das Edikt nicht in die amtliche Zeitung eingeschaltet, liegt keine Nichtigkeit, sondern nur ein Verfahrensmangel vor.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 97/58
    Entscheidungstext OGH 02.04.1958 5 Ob 97/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0007491

Dokumentnummer

JJR_19580402_OGH0002_0050OB00097_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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