Norm
EO §1 IERechtssatz
Der Sachverständige, dessen vom Gericht bestimmte Gebühren die Parteien bei Gericht zu erlegen haben, kann nicht auf Grund dieses Beschlusses Exekution gegen eine der Parteien führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0000024Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011