Norm
StVO §13 Abs1 IRechtssatz
Beim Einbiegen von einer Durchzugsstraße in einen unbedeutenden Seitenweg nach links ist ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten und der nachfolgende Verkehr zu beobachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0073709Dokumentnummer
JJR_19580424_OGH0002_0090OS00012_5800000_001