Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Der Schadenersatzanspruch der Witwe hängt nicht davon ab, ob die Ehegatten bereits den gemeinsamen Wohnsitz begründet haben und eine Alimentationszahlung bereits geleistet wurde. Ob die geschiedene Gattin des Verunglückten einen über die tatsächlichen Leistungen hinausgehenden Anspruch hätte durchsetzen können, ist nicht von ausschlaggebender Bedeutung, denn es ist nur zu berücksichtigen, was ihr tatsächlich an Unterhalt geleistet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0031674Dokumentnummer
JJR_19580514_OGH0002_0020OB00140_5800000_001