Norm
1.StVDG §19 Abs4Rechtssatz
Durch die Bestimmung des § 19 Abs 1 des 1.StVDG sollte nicht die Möglichkeit geschaffen werden, an Stelle eines unterbrochenen Leistungsstreites einen Feststellungsprozeß führen zu können.Durch die Bestimmung des Paragraph 19, Absatz eins, des 1.StVDG sollte nicht die Möglichkeit geschaffen werden, an Stelle eines unterbrochenen Leistungsstreites einen Feststellungsprozeß führen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0039216Dokumentnummer
JJR_19580520_OGH0002_0030OB00214_5800000_001