RS OGH 1958/5/20 3Ob214/58

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Veröffentlicht am 20.05.1958
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Rechtssatz

Durch die Bestimmung des § 19 Abs 1 des 1.StVDG sollte nicht die Möglichkeit geschaffen werden, an Stelle eines unterbrochenen Leistungsstreites einen Feststellungsprozeß führen zu können.Durch die Bestimmung des Paragraph 19, Absatz eins, des 1.StVDG sollte nicht die Möglichkeit geschaffen werden, an Stelle eines unterbrochenen Leistungsstreites einen Feststellungsprozeß führen zu können.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 214/58
    Entscheidungstext OGH 20.05.1958 3 Ob 214/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0039216

Dokumentnummer

JJR_19580520_OGH0002_0030OB00214_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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