Norm
ABGB §367 DRechtssatz
Durch Übergabe der Wohnungsschlüssel allein werden die in der Wohnung befindlichen Sachen dem Schlüsselempfänger durch den Wohnungsinhaber noch nicht anvertraut.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0012003Dokumentnummer
JJR_19580618_OGH0002_0020OB00596_5700000_001