Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Das gleichzeitige Aufscheinen desselben Anwaltes in zwei gleichzeitig anhängigen Rechtssachen, einmal als Vertreter der einen Partei, das anderemal als Vertreter ihres Prozeßgegners, ist auch dann, wenn die Sachen in keinem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, unstatthaft, weil eine solche Vorgangsweise zumindest den Anschein einer Verletzung der Treue - und der Verschwiegenheitspflicht zu erwecken geeignet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0055251Im RIS seit
19.06.1958Zuletzt aktualisiert am
23.02.2026