RS OGH 1958/6/25 1Ob251/58

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Veröffentlicht am 25.06.1958
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Norm

ABGB §1295 Ic
ABGB §1301

Rechtssatz

Zur Haftung der Schwester eines zum Vermögensverfall Verurteilten gegenüber der geschiedenen Gattin dieses Mannes, der sich gegenüber der geschiedenen Gattin als Abfindung ihrer Unterhaltsansprüche zur Übertragung des Eigentumsrechtes an einer verfallenen Liegenschaft an sie für den Fall der Rückübertragung des Eigentumsrechtes verpflichtet hat, falls die Schwester an Stelle des Bruders das Eigentum zurückerwirbt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0023046

Dokumentnummer

JJR_19580625_OGH0002_0010OB00251_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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